Wahl der in den Schulvorstand/ die Schulkonferenz zu entsendenden Mitglieder des Lehrerkollegiums Die Gesamtkonferenz kann ausgewählte Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse an Teilkonferenzen abgeben; sie kann zudem die Erarbeitung einzelner Themen an Ausschüsse delegieren und sich zu späterer Zeit Arbeitsergebnisse präsentieren und hierdurch beraten lassen. Sie wird jedes Schuljahr neu gewählt und dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen, Eltern und Lehrern. Die Schulpflegschaft wählt aus diesem Personenkreis die Mitglieder für die Schulkonferenz und die Vorsitzenden. Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Aufgaben der Schulkonferenz des Obersutfenkollegs. 1 und 2). 5), Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses oder Bestellung einer Vertrauensperson (§ 67 Abs. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung (§ 42 Abs. (1) Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlußgremium der Schule. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen (§ 49 Abs. Organisation der Schuleingangsphase (§ 11 Abs. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Die Schulleiter (RS und GY) führen die Beschlüsse der Schulkonferenz aus. Regelung für die Anordnung schulischer Sozialstunden. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)1 Vom 15. 3). Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule; Beschluss über das Schulprogramm; Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung ; Zusammenarbeit mit anderen Schulen, anderen Partnern; Festlegung der beweglichen Ferientage; Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen; Einführung von … Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. 8). In den Klassen- und Jahrgangsstufen wählen die Erziehungsberechtigten den jeweiligen Vorsitzenden und dessen Vertreter. § 40 SchulG-EBK). Gliederungs-Nr. (1) Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Aufgaben unparteilich wahrzunehmen (§ 2 Absatz 8 Satz 2 SchulG). Dies geschieht, indem sie über folgende Punkte zu beraten und entscheiden hat: Mit dieser Vielzahl an Punkten wird die Aufgabenfülle der Schulkonferenz klar. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen (§ 45 Abs. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Landesre... § 1 SchulG, Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung, § 2 SchulG, Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule; Beschluss über das Schulprogramm; Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung; Zusammenarbeit mit anderen Schulen, anderen Partnern; Festlegung der beweglichen Ferientage ; Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen; Einführung von … Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt, Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG), Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung und Justizverwaltungsvorschriften. die … Einführung von Streitschlichtungsprogrammen. 2). Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie wird jedes Schuljahr neu gewählt und dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen, Eltern und Lehrern. oder über das. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Sollte bei einer Abstimmung Stimmengleichheit herrschen, so entscheidet die Stimme des Schulkonferenzvorsitzenden. Ausnahmen vom Alkoholverbot (§ 54 Abs. 1-1 . §65 Aufgaben der Schulkonferenz, §66 Zusammenstellung der Schulkonferenz §67 Teilkonferenzen, Eilentscheidungen, §68 Lehrerkonferenz, §69 Lehrerrat. Aufgaben der Schulkonferenz Die Schulkonferenz berät und entscheidet in grundsätzlichen Schulangelegenheiten. Die Schulleiter (RS und GY) führen die Beschlüsse der Schulkonferenz aus. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen (§ 55) und Sponsoring (§ 99 Abs. Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 61 Abs. Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils der Eltern zu beschaffen sind sowie Einsprüche von anderen Mitwirkungsgremien bezüglich der Lernmittel. § 67 SchulG Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Landesrecht Nordrhein-Westfalen. 3, § 5, § 9 Abs. 1). Empfehlungen an die Lehrerkonferenz zu Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen im Rahmen der Richtlinien des Schulträgers. § 4 Schulkonferenz § 5 Aufgaben der Schulkonferenz § 6 Lehrerkonferenz § 7 Fachkonferenzen § 8 Lehrerrat § 9 Klassenkonferenz § 10 Schulpflegschaft § 11 Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft § 12 Schülervertretung § 13 Schulleiter § 14 Besondere Formen der Mitwirkung Dritter Teil Mitwirkung beim Schulträger und beim Kultusminister § 15 Mitwirkung beim … 4). Der neu gefasste § 47 des Schulgesetzes gliedert die Aufgaben der Schulkonferenz in Bereiche, die von der Schulkonferenz entschieden werden, in Aufgabenfelder, die der Anhörung der Schulkonferenz bedürfen und in Angelegenheiten, die das Einverständnis der Schulkonferenz verlangen. Die Lehrerkonferenz wird durch die Schulleitung und /oder durch die beteiligten Fachlehrerinnen und Fachlehrer über die Lernstandsergebnisse informiert. Leitfaden für Elternvertreter Ausgabe 4.2, Stand: 01.08.2008 entwickelt vom Ausschuss "Elternarbeit" der LERS redaktionell bearbeitet vom Vorstand der LERS v.i.S.d.P: Claudia Jacobi, LERS Herausgeber: Landeselternschaft der Realschulen in NRW e.V. 2 und 3), Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens (§ 20 Absatz 2). D. Aufgaben und Rechte der Schulkonferenz (§128 HSchG) Die SchuKo ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrer, Eltern sowie Schüler (Schulgemeinde) zusammenwirken. Schulkonferenz Die Schulkonferenz hat den Auftrag, über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule zu … 5). Fax 0209 9305 133 Bürozeiten: Mo.-Do. Geschäftsstelle: Niederrheinstr. : 8.30-12.15 Uhr. Hauptaufgabe der Schulkonferenz ist es, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu entwickeln und zu koordinieren. Die sich ergebenden Konsequenzen werden diskutiert und eventuell eine vertiefende Weiterarbeit, auch der beteiligten Fachkonferenz vereinbart. Die Lehrerkonferenz wird durch die Schulleitung und /oder durch die beteiligten Fachlehrerinnen und Fachlehrer über die VERA-Ergebnisse informiert. (2) Bei den Entscheidungen der Schulkonferenz sind die Belange des gebotenen Zusammenwirkens mit anderen Schulen nach §§ 3 Abs. 8 Satz 2 und 11 Abs. 8. Die vielfältigen Aufgaben sind in § 65 SchulG abschließend geregelt. Der Schulleiter und die Konferenzen! Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen (§ 70 Abs. Löchterschule. Grundsätze zur zeitlichen Koordinierung von Hausaufgaben und schriftlichen Leistungsüberprüfungen. Die Schulkonferenz entscheidet beispielsweise über Veranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts – etwa Schulwanderungen und Schulfahrten. 1) Aufgaben der Schulkonferenz. : 8.30-15.30 Uhr Fr. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage (§ 8 Abs. Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern (§ 4 Abs. Dateien für die Wahl zur Einführungsphase. Die Schulkonferenz ist ein Mitwirkungsorgan, in dem Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen vertreten sind. Grundsätze für Werbung an der jeweiligen Schule sowie Art und Umfang des Sponsorings. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie wird jedes Schuljahr neu gewählt und dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen, Eltern und Lehrern. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Einführung von Lernmitteln (§ 30 Abs. Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderer Personen im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich. (2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten: Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 3 Abs. In diesem Zusammenhang ist auch der Grundsatz gestrichen worden, dass Bewerberinnen und Bewerber für ein Schulleitungsamt vorher Erfahrungen an anderen Schulen gesammelt haben müssen. 5). (1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Aufgaben der Schulpflegschaft. Erzbischöfliche Ursulinenschule Hersel | Schulkonferenz, Föderation der deutschsprachigen Ursulinen. Grundsätze für die Verteilung der schulischen Haushaltsmittel. außerunterrichtliche Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Verbänden, Organisationen sowie Einrichtungen, die mit Fragen der Berufsberatung, der Berufsbildung und der Berufspraktika befasst sind. 5). Die §§ 65 und 66 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und das Erzbischöfliche Schulgesetz (§§ 29, 30 und 31) legen die Aufgaben und die Zusammensetzung der Schulkonferenz fest. (2) In Erziehung und Unterricht ist alles zu vermeiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte (§ 2 Absatz 7 Satz 4 SchulG). Die sich ergebenden Konsequenzen werden diskutiert und eventuell eine vertiefende Weiterarbeit, auch der beteiligten Fachkonferenz vereinbart. § 41 Schulgesetz, Aufgaben des Schulleiters (1) Der Schulleiter ist Vorsitzender der Gesamtlehrerkonferenz. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. 0209 9305 112. Berichterstattung Berichterstattung an Lehrerkonferenz und Schulkonferenz. Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt die Beschlüsse der Schulkonferenz aus. Die Schulleiter (RS und GY) führen die Beschlüsse der Schulkonferenz aus. § 3 SchulG, Schulische Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Qualitätsentwicklu... § 5 SchulG, Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, § 6 SchulG, Geltungsbereich, Rechtsstellung und Bezeichnung, § 8 SchulG, Unterrichtszeit, Unterrichtsorganisation, § 9 SchulG, Ganztagsschule, Ergänzende Angebote, Offene Ganztagsschule, § 10 SchulG, Schulstufen, Schulformen, besondere Einrichtungen, § 19 SchulG, Sonderpädagogische Förderung, § 20 SchulG, Orte der sonderpädagogischen Förderung, § 21 SchulG, Hausunterricht, Schule für Kranke, § 25 SchulG, Schulversuche, Versuchsschulen, Experimentierklausel, § 27 SchulG, Bestimmung der Schulart von Grundschulen, § 28 SchulG, Bestimmung der Schulart von Hauptschulen, § 32 SchulG, Praktische Philosophie, Philosophie. 6 und § 64 Abs. § 8 Erlass einer Schul- und Hausordnung (dem Schulträger anzuzeigen), ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften für die Mitwirkungsgremien (vgl. 3) und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind (§ 96). Siebter Teil – Schulverfassung → Zweiter Abschnitt – Mitwirkung in der Schule. 45894 Gelsenkirchen. Diese gewählten Personen bilden die Schulpflegschaft. 1 und 2). Ihre Aufgaben sind in § 65 des Schulgesetzes geregelt. Zum einen sieht das Gesetz einen abschließenden Katalog von Aufgaben vor, für die es dem Gremium Rechte einräumt: entweder abschließende Entscheidungsrechte (Absatz 3), Mitwirkungsrechte, d. h. das Recht auf Anhörung (Absatz 4) oder Mitbestimmungsrechte, d. h. das Recht, dass eine Entscheidung von der Zustimmung abhängig ist (Absatz 5). Grundsätze zu Einrichtung und Umfang zusätzlicher Lehrveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften und Betreuungsangeboten. 3). ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften (§ 63 Abs. organisatorische Gestaltung der Beratung von Eltern oder Schülerinnen durch Lehrer in der Schule. 2). Umgekehrt kann sie eigene Anträge an die Schulkonferenz stellen. Die Teilkonferenz berät über das ihr zugewiesene Aufgabengebiet und bereitet Beschlüsse der Schulkonferenz vor. Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussfassungsorgan der Schule. Titel: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Normgeber: Nordrhein-Westfalen. Die Schulkonferenz von RS und GY finden Sie in der Übersicht >> hier! Amtliche Abkürzung: SchulG. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Abs. 1) Aufgaben der Schulkonferenz. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten. Verteilung des Unterrichts auf fünf oder sechs Tage, Einführung des Ganzstagsunterrichts / des Langtags, Pausenordnung und des Unterrichtsbeginns. • Teilkonferenzen, Eilentscheidungen Für besondere Aufgabengebiete kann die Schulkonferenz Teilkonferenzen einrichten. Empfehlungen zur Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen, Fachkonferenzgruppen und besonderen Fachkonferenzen, Einrichtung von Teilkonferenzen, des Vertrauensausschusses oder Bestellung einer Vertrauensperson und. Vorsitzender der Schulkonferenz ist immer der Schulleiter oder der von ihm beauftragte stellvertretende Schulleiter. Schulgesetz NRW "§ 65 Aufgaben der Schulkonferenz (1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Festlegung der beweglichen Ferientage (§ 7 Abs. Sie empfiehlt Grundsätze - zur Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und zur Anwendung der Methoden, - zur Unterrichtsverteilung und zur Einrichtung von Kursen, Wählen Sie die Schule aus (Realschule oder Gymnasium) und geben dann (at)ursh.de ein. Die Schulkonferenz ist ein Mitwirkungsorgan, in dem Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen vertreten sind. Aufgaben (1) Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Beschlussorgan der Schule. 1). Tel. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. § 65 Aufgaben der Schulkonferenz (1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenzeinzurichten. Berichterstattung an Lehrerkonferenz und Schulkonferenz. Empfehlung zur Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen. 1). : 223. Grundsätze des Schüleraustausches und von Schulpartnerschaften. Die Schulkonferenz entscheidet beispielsweise über Veranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts – etwa Schulwanderungen und Schulfahrten. Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge, dem schulpsychologischen Dienst, Erziehungs- und Suchtberatungsstellen und der Verkehrswacht. Schulkonferenz Aufgaben + Kontakt. (3) Das Ministerium kann durch Rechtsverordnung der Schulkonferenz weitere Angelegenheiten aus der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zur Entscheidung übertragen. Lasthausstr. Email Büro (Fr. Sie entscheidet und berät im Rahmen der ihr durch §§ 128 bis 130 und 132 des Hessischen Schulgesetzes übertragenen Aufgaben. Kooperation im Bildungs- und Erziehungsbereich mit anderen Katholischen Freien Schulen. Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. (SchG NRW § 65, Abs. § 65 SchulG – Aufgaben der Schulkonferenz (1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Entscheidungsaufgaben der Schulkonferenz sind: die Vereinbarung von Schulpartnerschaften. 2) sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Ihre Aufgaben sind in § 65 des Schulgesetzes geregelt. § 65 Aufgaben der Schulkonferenz (Auszug aus dem Schulgesetz NRW) (1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Die Aufgabe der Schulkonferenz werden in § 65 des Schulgesetzes des Landes NRW festgelegt: § 65 Aufgaben der Schulkonferenz (1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussfassungsorgan der Schule. Aufgaben der Schulkonferenz (1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Februar 2005 (GV. Schulkonferenz. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. … Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussfassungsorgan der Schule. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (§ 42 Abs. NRW. Krause): petra.krause@lwl.org. Empfehlungen zu Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte ja schon 2008 entschieden, dass eine Wahl durch die Schulkonferenz rechtlich nicht verbindlich sein könne, sondern dieses Recht stehe nur dem Dienstherrn zu. § 36 SchulG, Vorschulische Beratung und Förderung, Feststellung des Sprachstande... § 37 SchulG, Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I, § 38 SchulG, Schulpflicht in der Sekundarstufe II, § 41 SchulG, Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht, § 42 SchulG, Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis, § 43 SchulG, Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen, § 45 SchulG, Meinungsfreiheit, Schülerzeitungen, Schülergruppen, § 46 SchulG, Aufnahme in die Schule, Schulwechsel, § 47 SchulG, Beendigung des Schulverhältnisses, § 48 SchulG, Grundsätze der Leistungsbewertung, § 49 SchulG, Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn, § 51 SchulG, Schulische Abschlussprüfungen, Externenprüfung, Anerkennung, § 52 SchulG, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, § 53 SchulG, Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen, § 55 SchulG, Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen, § 58 SchulG, Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal, § 59 SchulG, Schulleiterinnen und Schulleiter, § 61 SchulG, Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters, § 66 SchulG, Zusammensetzung der Schulkonferenz, § 67 SchulG, Teilkonferenzen, Eilentscheidungen, § 70 SchulG, Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz, § 71 SchulG, Klassenkonferenz, Jahrgangsstufenkonferenz, § 73 SchulG, Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft, § 75 SchulG, Besondere Formen der Mitwirkung, § 78 SchulG, Schulträger der öffentlichen Schulen, § 79 SchulG, Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulgebäude, § 81 SchulG, Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen, Mehrklassenbildung, § 83 SchulG, Grundschulverbund, Teilstandorte von Schulen, § 90 SchulG, Organisation der oberen Schulaufsichtsbehörde, § 91 SchulG, Organisation der unteren Schulaufsichtsbehörde, § 93 SchulG, Personalkosten, Unterrichtsbedarf, § 95 SchulG, Bewirtschaftung von Schulmitteln, § 101 SchulG, Genehmigung, vorläufige Erlaubnis, Aufhebung, Erlöschen, § 102 SchulG, Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen, § 103 SchulG, Wechsel von Lehrerinnen und Lehrern innerhalb des Landes, § 104 SchulG, Schulaufsicht über Ersatzschulen, § 106 SchulG, Landeszuschuss und Eigenleistung, § 110 SchulG, Förderfähige Schulbaumaßnahmen, § 111 SchulG, Folgelasten aufgelöster Schulen, § 112 SchulG, Haushaltsplan, Beantragung und Festsetzung der Zuschüsse, § 113 SchulG, Jahresrechnung und Verwendungsnachweis, § 115 SchulG, Durchführung, Übergangsvorschriften, § 116 SchulG, Begriff, Anzeigepflicht, Bezeichnung, § 118 SchulG, Anerkannte Ergänzungsschule, § 119 SchulG, Rechtsstellung, Bezeichnung, § 120 SchulG, Schutz der Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern, § 121 SchulG, Schutz der Daten des Personals im Schulbereich, § 123 SchulG, Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler, § 124 SchulG, Sonstige öffentliche Schulen, § 125 SchulG, Einschränkung von Grundrechten, § 128 SchulG, Verwaltungsvorschriften, Ministerium, § 131 SchulG, Weitergeltung von Vorschriften, § 132 SchulG, Übergangsvorschriften, Öffnungsklausel, § 132a SchulG, Übergangsvorschrift zum islamischen Religionsunterricht, § 132b SchulG, Übergangsvorschrift zum Schulversuch PRIMUS, § 132c SchulG, Sicherung von Schullaufbahnen, § 133 SchulG, Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflicht, Gesamte Vorschrift zur Druckliste hinzufügen, /Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/SchulG,NW - Schulgesetz NRW/§§ 62 - 77, Siebter Teil - Schulverfassung/§§ 65 - 75, Zweiter Abschnitt - Mitwirkung in der Schule/, http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=492252,66. Landeselternschaft der Realschulen in NRW e.V. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen (§ 70 Abs. § 65 SchulG – Aufgaben der Schulkonferenz (1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Kontaktformular (Büro) zum Terminkalender. Die jeweiligen Vertreter werden von der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft und dem Schülerinnenrat gewählt, wobei der Schulpflegschaftsvorsitzende und die Schülersprecherin immer Mitglieder der Schulkonferenz sind. (SchG NRW § 65, Abs.