Aus diesem Grund gibt es den Tatbestandskatalog. Damit es auch sicher ist und vergnüglich bleibt, haben wir für Sie nützliche Informationen rund ums Rad zusammengetragen. welcher gültig ist - … 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 51 BKat, Parken an schmalen und unübersichtlichen Straßenabschnitten, § 12 Abs. Umgangssprachlich wird er auch als Bußgeldkatalog bezeichnet. Die Ziffer 1 weist beispielsweise darauf hin, dass dieser Verstoß im Tatbestandskatalog auf der StVO und den dort festgehaltenen Regeln beruht. Kraftomnibus mit Fahrgästen), Auf der Autobahn schneller als 50 km/h gefahren und keinen Mindestabstand von 50 Metern gehalten (Lkw/ Kraftomnibus), Auf der Autobahn schneller als 50 km/h gefahren und keinen Mindestabstand von 50 Metern gehalten (Gefahrguttransport/ Kraftomnibus mit Fahrgästen), Nicht vorschriftsgemäßes Sichern der Ladung, Nicht vorschriftsgemäßes Sichern der Ladung (Lkw/ Kraftomnibus), Gefährdung Anderer durch nicht vorschriftsgemäßes Sichern der Ladung (Lkw/ Kraftomnibus), Unfall verursacht durch nicht vorschriftsgemäßes Sichern der Ladung (Lkw/ Kraftomnibus), Gefährdung Anderer durch nicht vorschriftsgemäßes Sichern der Ladung, Unfall verursacht durch nicht vorschriftsgemäßes Sichern der Ladung, Trotz Vorschriftszeichen den Verkehrsbereich mit einem Kfz befahren, Trotz Vorschriftszeichen den Fußgängerbereich mit einem Kfz über 3,5 t befahren (ausgenommen Pkw und KOM), Den Hauptuntersuchungstermin um mehr als 8 Monate überschritten, Nicht jede Behinderung konnte während des Überholvorgangs ausgeschlossen werden (Pkw), Nicht jede Behinderung konnte während des Überholvorgangs ausgeschlossen werden (mit Gefährdung Anderer) (Pkw), Nicht jede Behinderung konnte während des Überholvorgangs ausgeschlossen werden (mit Verursachung eines Unfalls) (Pkw), Trotz unklarer Verkehrslage überholt (Pkw), Gefährdung Anderer durch Überholen trotz unklarer Verkehrslage (Pkw), Unfall verursacht durch Überholen trotz unklarer Verkehrslage (Pkw), Andere durch Ausscheren zum Überholen gefährdet, Unfall durch Ausscheren zum Überholen verursacht, Obwohl die festgestellte Atemalkoholkonzentration 0,25 mg/l lag, wurde ein Kraftfahrzeug geführt, Obwohl die festgestellte Atemalkoholkonzentration 0,5 mg/l lag, wurde ein Kraftfahrzeug geführt, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dieser Katalog wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angefertigt, um im Verkehr begangene Ordnungswidrigkeiten bundesweit einheitlich sanktionieren zu können. Die häufigste Ordnungswidrigkeit, die Kfz-Fahrer begehen, ist laut Kraftfahrt-Bundesamt die Geschwindigkeitsüberschreitung. Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 16. Der Tatbestandskatalog bezieht sich dabei auf Zuwiderhandlungen, bei denen die folgenden Gesetze im Verkehrsrecht verletzt werden: Jede Regelmissachtung, die im Tatbestandskatalog aufgeführt ist, verfügt über eine eigene Tatbestandsnummer (TBNR), wobei jede dieser Tatbestandsnummern aus sechs Ziffern besteht. Auch können die Zustände während des Transports die Gefahr, die von einigen Gütern ausgeht, bedingen.. Hinsichtlich der Verpackung und Ladungssicherung gelten strenge Regelungen, die beim Transport eingehalten werden müssen. Äußerst umfangreich ist auch der Abschnitt im Tatbestandskatalog in puncto ruhender Verkehr. Parken Sie etwa vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt und kam es deshalb zu einer Behinderung eines sich im Einsatz befindlichen Rettungsfahrzeuges, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 65 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Infos rund um den Tatbestandskatalog 2019 finden Sie im Ratgeber. Es gelten grundsätzlich Antigen- oder PCR-Tests, egal ob Gurgel- oder Stäbchentest. Many translated example sentences containing "welcher gültig ist" – English-German dictionary and search engine for English translations. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3 BKat, § 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 58.1 BKat; § 19 OWiG, Unerlaubtes Parken über 15 Minuten in der zweiten Reihe, § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. welche Sanktionen für eine Geschwindigkeitsübertretung von rund 60 km/h drohen, hängt vor allem davon ab, ob sich der Verstoß innerorts oder außerorts ereignet hat. Der aktuelle Tatbestandskatalog umfasst 568 Seiten.Aus diesem Grund können wir ihn nicht in Gänze auf dieser Seite präsentieren. Im TBNR-Katalog finden sich viele unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten und die dafür angesetzten Sanktionen. Der Führerschein hat jetzt ein Verfallsdatum. Dieser Vertrag ist nur für Sie als Einzelperson gültig. Im Folgenden möchten wir näher auf einige Beispiele aus dem Bußgeldkatalog eingehen. Könnte jeder Polizist einfach selbst die Höhe eines Bußgeldes festlegen, würde dies bei den Betroffenen auf Unverständnis stoßen. Sie müssen dann mit Sanktionen rechnen. Außerdem sind auf diesem Dokument die jeweiligen Führerscheinklassen festgehalten, welche es dem Führerschei… Ein Befahren der Fußgängerzone ist also nur zulässig, wenn ein Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ angebracht ist. Ob Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Handyverstoß oder zu schnell gefahren – die Liste der möglichen Verkehrsverstöße ist lang. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a.2.1 BKat; § 19 OWiG, Parken entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße, Unerlaubtes Halten in der zweiten Reihe, § 12 Abs. Die erste Ziffer steht dabei für das Gesetz, in welchem die angeführte Ordnungswidrigkeit enthalten ist. Weiterhin spielen die Parkdauer sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für andere Verkehrsteilnehmer eine Rolle. * Hinweis: Ist die Monatsfrist bei einem rosa Rezept abgelaufen, kann das Rezept bis zu drei Monate nach Ausstellung als Privatrezept eingelöst werden … Im verkehrsrechtlichen Alltag ist eine Überprüfung von Verwarngeldern wohl … Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie keine Mängel besitzen, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit beitragen könnten. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG, § 12 Abs. O 149/16). Was gilt für E-Scooter, Segways & Co. in Fußgängerzonen? Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. In Absatz 1 heißt es: Die Fahrerlaubnis ist also eine staatliche Zulassung, welche Personen zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt. Mit dem Fahren ohne Führerschein ist eigentlich gemeint, dass ein Fahrzeugführer zwar generell die Erlaubnis hat, ein bestimmtes Kfz zu führen, das entsprechende Dokument (den Führerschein) aber gerade nicht mitführt.. Nach § 75 Nr. Alle Infos zu Gültigkeit und Umtausch-Frist! In diesem Artikel heißt es u. a.: "Baden-Württemberg beschreitet bei den Bußgeldern einen Sonderweg. Zunächst einmal sieht der Tatbestandskatalog dafür nur Verwarnungsgelder vor, sobald die HU allerdings seit mehr als 4 Monaten überfällig ist, liegen sowohl ein Bußgeld als auch 1 Punkt in Flensburg im Bereich des Möglichen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft. Es hängt also einzig davon ab, welcher Kammer-Fachorganisation der Betrieb zugehört. Im Tatbestandskatalog wird die Geschwindigkeit gemäß unserer Tabelle von der Tatbestandsnummer 103600 bis 103852 thematisiert. Wie hoch ist das Bußgeld beim Missachten des Verbots? beinhaltet. Lösung anzeigen: 445) In welche Tasche kann man nichts stecken? § 23 Abs. Nähere Angaben dazu sind im sogenannten Tatbestandskatalog zu finden. gültiger Reisepass oder Geburts-Urkunde; Staats-Bürgerschafts-Nachweis; Heirats-Urkunde (nur bei einer Namens-Änderung nach der Geburt) Melde-Bestätigung (nur, wenn der Wohnsitz nicht in Österreich ist) Personen aus Dritt-Staaten brauchen eine gültige Aufenthalts-Berechtigung Der Tatbestandskatalog geht aus der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) hervor und stellt dabei vor allem eine Zusammenfassung der Tatbestände und der Vorschriften zur Sanktionierung derselben dar. Da innerorts ein höheres Gefahrenpotenzial vorherrscht, drohen dort auch höhere Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 53.1 BKat; § 19 OWiG, § 12 Abs. Diese besteht aus sechs Ziffern. Dazu verpflichtet sie die Preisangabenverordnung. Führt diese Ordnungswidrigkeit zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 150 bzw. Oftmals kommt es jedoch vor, dass Verkehrsteilnehmer gegen diese Regeln verstoßen. Muss der Tatbestandskatalog geändert werden? E-Scooter dürfen nur auf Radfahrwegen oder auf der Fahrbahn gefahren werden. Anschließend haben wir uns einige der Zuwiderhandlungen aus dem Tatbestandskatalog genauer betrachtet und erklären Ihnen, wonach sich die Höhe der Sanktionen im Detail richtet, sollten Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. den Antrag auf Beantwortung der Fragen habe ich aufgrund unklarer und widersprüchlicher Veröffentlichungen zu dem Thema sowie aktuell wegen eines Artikels im Schwäbischen Tagblatt von heute - 03.08.2020 - gestellt. Doch wie viele Punkte und welches Bußgeld werden beim Fahren ohne Zulassung fällig?. Welcher KV im Einzelfall anzuwenden ist, geht daraus hervor, welche Gewerbeberechtigung das Unternehmen besitzt bzw. Schließlich würde schnell Chaos auf den Straßen herrschen, würde jeder so fahren bzw. Eine Ausnahme gilt hier nur für Linienbusse, welche von einer Haltestelle abfahren. Eine Übersicht möglicher Verstöße bietet die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers. Ist der TÜV Ihres Fahrzeugs abgelaufen, das Fahrzeug wird aber dennoch im Straßenverkehr geführt, drohen ebenfalls Sanktionen. Sie erhalten diese Kataloge bei den ortsansässigen Büchereien, Druckereien, Automobilclubs und/oder im Verkehrsblatt-Verlag. 1 BKatV, § 3 Abs. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Dabei kann es sich um Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote handeln. Daraufhin wollte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die … 3, § 1 Abs. Welcher Test ist gültig, wenn ich zum Friseur will - und welchen Coronatest brauche ich? 1c, § 49 StVO; § 24 StVG; 247 BKat, § 29 Abs. Bei unserem Beispiel der verbotenen Nutzung eines Handys lässt sich aus dem Tatbestandskatalog entnehmen, dass es sich um einen A-Verstoß handelt, auf den außerdem 1 Punkt in Flensburg, ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und kein Fahrverbot folgen. Brummifahrer müssen aufgrund des höheren Unfallrisikos, welches Lkw aufgrund ihrer Größe und Länge mit sich bringen, ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Unbegrenzt gültig** Ausnahme: Hat der Arzt ein verschrei-bungspflichtiges Arzneimittel verordnet, ist das Rezept maximal 3 Monate gültig. Januar 2002 in Kraft getreten. Die drohenden Sanktionen sind an dieser Stelle abhängig davon, wie lange Sie die entsprechenden Fristen überzogen und Ihr Kfz nicht beim TÜV vorgeführt haben. Handlung ist zu sagen, dass ein Antrag eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, welcher durch das Ausfüllen des Bestellscheines noch nicht in den Machtbereich von S gelangt (Zugangsprinzip) und deshalb kein Antrag ist. Daran schließt sich die Auflistung der verschiedenen Tatbestände an. Verstöße gegen FeV, StVZO, StVG oder StVO können ein Bußgeld nach sich ziehen. Bußgeldkatalog - Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (PDF) 13. Auch die Tatsache, ob sich der Tempoverstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften abspielte, ist von Bedeutung. Und gibt es Ausnahmen? Wie ist der Tatbestandskatalog aufgebaut? Die Tatbestände werden durch Updates stets aktuell gehalten. Hierbei wird deutlich, dass sich die Ahndungen in der Regel nach den folgenden drei Faktoren richten: Demzufolge sieht der Tatbestandskatalog höhere Sanktionen vor, wenn Sie geparkt und nicht nur gehalten haben. 1 BKatV, § 3 Abs. Warndreieck, Warnleuchte / Warnblinkanlage, Ein nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug in Betrieb genommen, Ohne die erforderlichen Genehmigungen ein zulassungsfreies Fahrzeug in Betrieb genommen, Unfall durch Missachten der Vorfahrt verursacht, Unfall durch Missachten der Vorfahrt des entgegenkommenden Kfz beim Abbiegen verursacht, Parken auf linkem Seitenstreifen / linker Fahrbahnseite, Parken an unübersichtlicher / enger Straßenstelle, Parken weniger als 5 Meter hinter einer Kreuzung / Einmündung, Verbotswidriges Parken und dadurch Behinderung der Benutzung der gekennzeichneten Parkflächen, Parken an abgelaufener Parkuhr oder Parken ohne gültigen Parkschein, Länger als 3 Stunden parken an einer abgelaufenen Parkuhr, Die auf dem Parkschein angegebene Zeit um mehr als 3 Stunden überschritten, Parken mehr als 2 Stunden ohne Parkschein, Mehr als 3 Stunden parken ohne Parkschein, Ohne sichtbares Anbringen des Parkscheins mehr als 3 Stunden im Bereich eines Parkscheinautomaten geparkt, An einer nicht funktionsfähigen Parkuhr mit Parkscheibe mehr als 3 Stunden geparkt, An einer nicht funktionsfähigen Parkuhr ohne Parkscheibe mehr als 3 Stunden geparkt, Ohne die Parkscheibe richtig eingestellt zu haben, mehr als 3 Stunden an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr geparkt, Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer im eingeschränkten Halteverbot um mehr als 3 Stunden, Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer im eingeschränkten Halteverbot um mehr als 3 Stunden und keine Parkscheibe verwendet, Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer im eingeschränkten Halteverbot um mehr als 3 Stunden und Parkscheibe falsch eingestellt, Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer auf einem Parkplatz um mehr als 3 Stunden, Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer auf einem Parkplatz, um mehr als 3 Stunden ohne Parkscheibe zu verwenden, Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer auf einem Parkplatz, um mehr als 3 Stunden ohne Parkscheibe richtig eingestellt zu haben, Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer in einer Parkraumbewirtschaftungszone um mehr als 3 Stunden, Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer in einer Parkraumbewirtschaftungszone um mehr als 3 Stunden und keine Parkscheibe verwendet, Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer in einer Parkraumbewirtschaftungszone um mehr als 3 Stunden und Parkscheibe falsch eingestellt, Parken im eingeschränkten Halteverbot, Behinderung Anderer durch Parken im eingeschränkten Halteverbot innerhalb einer Zone, Behinderung Anderer durch Parken auf oder weniger als 5 Meter vor einem Fußgängerüberweg, Behinderung Anderer durch Parken im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot, Mehr als 1 Stunde parken im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot, Behinderung Anderer durch Parken links neben der Fahrbahnbegrenzung, Mehr als 1 Stunde parken links neben der Fahrbahnbegrenzung, Behinderung Anderer durch Parken auf einem durch Richtungspfeile gekennzeichneten Fahrbahnteil, Behinderung Anderer durch Parken vor einem Andreaskreuz, Mehr als 1 Stunde parken vor einem Andreaskreuz, Behinderung Anderer durch Parken im Bereich eines Taxistandes, Mehr als 1 Stunde parken im Bereich eines Taxistandes, Behinderung Anderer durch Parken ohne Parkausweis im eingeschränkten Halteverbot, Behinderung Anderer durch Parken innerhalb eines Kreisverkehres, Behinderung Anderer durch Parken auf einem Reitweg, Behinderung Anderer durch Parken innerhalb einer Grenzmarkierung eines Halteverbotes, Verbotswidriges Parken auf einem Schutzstreifen für Radverkehr, Parken in einem Verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Fläche, Parken auf einem Parkplatz, auf dem Sie nicht hätten parken dürfen, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Missachten eines Rotlichts in Verbindung mit Gelblicht, Unfall in Verbindung mit einem Rotlichtverstoß, Mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren, Unfall verursacht durch Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad, Missachten des Dauerlichtzeichens "rot gekreuzte Schrägbalke" als Radfahrer, Missachten des Dauerlichtzeichens "rot gekreuzte Schrägbalke" als Kfz-Fahrer, Unfall verursacht durch missachten des Dauerlichtzeichens "rot gekreuzte Schrägbalke" als Kfz-Fahrer, 11-15 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), 16-20 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), 11-15 km/h zu schnell (außerorts) (PKW), 1-10 km/h zu schnell (innerorts) (PKW mit Schneeketten), 11-15 km/h zu schnell (innerorts) (PKW mit Schneeketten), 1-10 km/h zu schnell (außerorts) (PKW mit Schneeketten), 11-15 km/h zu schnell (außerorts) (PKW mit Schneeketten), Zu schnelles Fahren in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse (Pkw), Gefährdung Anderer durch zu schnelles Fahren in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse, Unfall verursacht durch zu schnelles Fahren in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse, Zu schnelles Fahren in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse (Gefahrguttransport), Gefährdung Anderer durch zu schnelles Fahren in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse (Gefahrguttransport), Unfall verursacht durch zu schnelles Fahren in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse (Gefahrguttransport), Zu schnelles Fahren in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse (Kraftomnibus), Gefährdung Anderer durch zu schnelles Fahren in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse (Kraftomnibus), Unfall verursacht durch zu schnelles Fahren in Anbetracht besonderer örtlicher Straßen- oder Verkehrsverhältnisse (Kraftomnibus), Zu schnelles Fahren in Anbetracht schlechter Sicht- oder Wetterverhältnisse (Pkw), Gefährdung Anderer durch zu schnelles Fahren in Anbetracht schlechter Sicht- oder Wetterverhältnisse (Pkw), Unfall verursacht durch zu schnelles Fahren in Anbetracht schlechter Sicht- oder Wetterverhältnisse (Pkw), Zu schnelles Fahren in Anbetracht schlechter Sicht- oder Wetterverhältnisse (Gefahrguttransport), Gefährdung Anderer durch zu schnelles Fahren in Anbetracht schlechter Sicht- oder Wetterverhältnisse (Gefahrguttransport), Unfall verursacht durch zu schnelles Fahren in Anbetracht schlechter Sicht- oder Wetterverhältnisse (Gefahrguttransport), Zu schnelles Fahren in Anbetracht schlechter Sicht- oder Wetterverhältnisse (Kraftomnibus), Gefährdung Anderer durch zu schnelles Fahren in Anbetracht schlechter Sicht- oder Wetterverhältnisse (Kraftomnibus), Unfall verursacht durch zu schnelles Fahren in Anbetracht schlechter Sicht- oder Wetterverhältnisse (Kraftomnibus), 16-20 km/h zu schnell (innerorts) (Lkw), 21-25 km/h zu schnell (innerorts) (Lkw), 16-20 km/h zu schnell (außerorts) (Lkw), 21-25 km/h zu schnell (außerorts) (Lkw), 21-25 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw), 26-30 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw), 31-40 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw), 41-50 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), 51-60 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), 21-25 km/h zu schnell (außerorts) (Pkw), 26-30 km/h zu schnell (außerorts) (Pkw), 31-40 km/h zu schnell (außerorts) (Pkw), 41-50 km/h zu schnell (außerorts) (PKW), 51-60 km/h zu schnell (außerorts) (PKW), 16-20 km/h zu schnell (innerorts) (Lkw mit Schneeketten), 21-25 km/h zu schnell (innerorts) (Lkw mit Schneeketten), 16-20 km/h zu schnell (außerorts) (Lkw mit Schneeketten), 21-25 km/h zu schnell (außerorts) (Lkw mit Schneeketten), 21-25 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw mit Schneeketten), 26-30 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw mit Schneeketten), 31-40 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw mit Schneeketten), 41-50 km/h zu schnell (innerorts) (PKW mit Schneeketten), 51-60 km/h zu schnell (innerorts) (PKW mit Schneeketten), 21-25 km/h zu schnell (außerorts) (Pkw mit Schneeketten), 26-30 km/h zu schnell (außerorts) (Pkw mit Schneeketten), 31-40 km/h zu schnell (außerorts) (Pkw mit Schneeketten), 41-50 km/h zu schnell (außerorts) (PKW mit Schneeketten), 51-60 km/h zu schnell (außerorts) (PKW mit Schneeketten), Zu schnelles Heranfahren an einen Bahnübergang (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 1-10 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (innerorts) (andere Kfz), Schrittgeschwindigkeit um 11-15 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (innerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 1-10 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (außerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 11-15 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (außerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 1-10 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (innerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 11-15 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (innerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 1-10 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (außerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 11-15 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (außerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 16-20 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (innerorts) (Lkw), Schrittgeschwindigkeit um 21-25 km/h während des Vorbeifahrens an einem Bus überschritten (innerorts) (Lkw), Schrittgeschwindigkeit um 16-20 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (außerorts) (Lkw), Schrittgeschwindigkeitum 21-25 km/h während des Vorbeifahrens an einem Bus überschritten (außerorts) (Lkw), Schrittgeschwindigkeit um 21-25 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (innerorts) (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 26-30 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (innerorts) (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 31-40 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (innerorts) (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 41-50 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (innerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit innerorts um 51-60 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (innerorts) (andere Kfz), Schrittgeschwindigkeit um 21-25 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (außerorts) (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 31-40 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (außerorts) (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 41-50 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (außerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 51-60 km/h während des Vorbeifahrens rechts an einem Bus überschritten (außerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 16-20 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (innerorts) (Lkw), Schrittgeschwindigkeit um 21-25 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (innerorts) (Lkw), Schrittgeschwindigkeit um 16-20 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelvle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (außerorts) (Lkw), Schrittgeschwindigkeit um 21-25 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (außerorts) (Lkw), Schrittgeschwindigkeit um 21-25 km/h während des Vorbeifahrens an einem Bus überschritten (innerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 26-30 km/h während des Vorbeifahrens an einem Bus überschritten (innerorts) (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 31-40 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (innerorts) (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 41-50 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (innerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 51-60 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (innerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 21-25 km/h während des Vorbeifahrens an einem Bus überschritten (außerorts) (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 26-30 km/h während des Vorbeifahrens an einem Bus überschritten (außerorts) (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 31-40 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (außerorts) (Pkw), Schrittgeschwindigkeit um 41-50 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (außerorts) (PKW), Schrittgeschwindigkeit um 51-60 km/h während des Vorbeifahrens an einem an der Haltestelle wartenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überschritten (außerorts) (PKW), In einem Fußgängerbereich 1-10 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), Innerorts in einem Fußgängerbereich 11-15 km/h zu schnell (PKW), In einem Fußgängerbereich 16-20 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw), In einem Fußgängerbereich 21-25 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), In einem Fußgängerbereich 26-30 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), In einem Fußgängerbereich 31-40 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw), In einem Fußgängerbereich 41-50km/h zu schnell (innerorts) (PKW), In einem Fußgängerbereich 51-60 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigtem Bereich, In einem verkehrsberuhigten Bereich 1-10 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), In einem verkehrsberuhigten Bereich 11-15 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), In einem verkehrsberuhigten Bereich 16-20 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw), In einem verkehrsberuhigten Bereich 21-25 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw), In einem verkehrsberuhigten Bereich 26-30 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw), In einem verkehrsberuhigten Bereich 31-40 km/h zu schnell (innerorts) (Pkw), In einem verkehrsberuhigten Bereich 41-50 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), In einem verkehrsberuhigten Bereich 51-60 km/h zu schnell (innerorts) (PKW), Unfall verursacht durch zu geringen Abstand auf abbremsendes Auto aufgefahren, 101-130 km/h gefahren und einen Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes gehalten (Pkw), 101-130 km/h gefahren und einen Abstand von unter 4/10 des halben Tachowertesgehalten (Pkw), Schneller als 130 km/h gefahren und einen Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes gehalten (Pkw), Schneller als 130 km/h gefahren und einen Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes gehalten (Pkw), 101-130 km/h gefahren und einen Abstand unter 5/10 des halben Tachowertesgehalten (Gefahrguttransport bzw.