Aus diesem Grund gibt es den Tatbestandskatalog. Damit es auch sicher ist und vergnüglich bleibt, haben wir für Sie nützliche Informationen rund ums Rad zusammengetragen. welcher gültig ist - … 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 51 BKat, Par­ken an schma­len und unüber­sichtlichen Straßen­abschnitten, § 12 Abs. Umgangssprachlich wird er auch als Bußgeldkatalog bezeichnet. Die Ziffer 1 weist beispielsweise darauf hin, dass dieser Verstoß im Tatbestandskatalog auf der StVO und den dort festgehaltenen Regeln beruht. Kraft­om­ni­bus mit Fahr­gäs­ten), Auf der Au­to­bahn schnel­ler als 50 km/h ge­fah­ren und keinen Min­dest­ab­stand von 50 Me­tern ge­hal­ten (Lkw/ Kraft­om­ni­bus), Auf der Au­to­bahn schnel­ler als 50 km/h ge­fah­ren und keinen Min­dest­ab­stand von 50 Me­tern ge­hal­ten (Ge­fahr­gut­trans­port/ Kraft­om­ni­bus mit Fahr­gäs­ten), Nicht vor­schrifts­ge­mä­ßes Si­chern der La­dung, Nicht vor­schrifts­ge­mä­ßes Si­chern der La­dung (Lkw/ Kraft­om­ni­bus), Ge­fähr­dung An­derer durch nicht vor­schrifts­ge­mä­ßes Si­chern der La­dung (Lkw/ Kraf­tom­ni­bus), Un­fall ver­ur­sacht durch nicht vor­schrifts­ge­mä­ßes Si­chern der La­dung (Lkw/ Kraft­om­ni­bus), Ge­fähr­dung An­derer durch nicht vor­schrifts­ge­mä­ßes Si­chern der La­dung, Un­fall ver­ur­sacht durch nicht vor­schrifts­ge­mä­ßes Si­chern der La­dung, Trotz Vor­schrifts­zei­chen den Ver­kehrs­be­reich mit ei­nem Kfz be­fah­ren, Trotz Vor­schrifts­zeichen den Fuß­gän­ger­be­reich mit ei­nem Kfz über 3,5 t be­fah­ren (aus­ge­nom­men Pkw und KOM), Den Haupt­un­ter­su­chungs­ter­min um mehr als 8 Mo­na­te über­schrit­ten, Nicht je­de Be­hin­de­rung konn­te wäh­rend des Ü­ber­hol­vor­gangs aus­ge­schlos­sen wer­den (Pkw), Nicht je­de Be­hin­de­rung konn­te wäh­rend des Ü­ber­hol­vor­gangs aus­ge­schlos­sen wer­den (mit Ge­fähr­dung An­de­rer) (Pkw), Nicht je­de Be­hin­de­rung konn­te wäh­rend des Ü­ber­hol­vor­gangs aus­ge­schlos­sen wer­den (mit Ver­ur­sa­chung ei­nes Un­falls) (Pkw), Trotz un­kla­rer Ver­kehrs­la­ge ü­ber­holt (Pkw), Ge­fähr­dung An­de­rer durch Ü­ber­ho­len trotz un­kla­rer Ver­kehrs­la­ge (Pkw), Un­fall ver­ur­sacht durch Ü­ber­ho­len trotz un­kla­rer Ver­kehrs­la­ge (Pkw), An­de­re durch Aus­sche­ren zum Ü­ber­ho­len ge­fähr­det, Un­fall durch Aus­sche­ren zum Ü­ber­ho­len ver­ur­sacht, Ob­wohl die fest­ge­stell­te A­tem­alko­hol­kon­zen­tra­tion 0,25 mg/l lag, wur­de ein Kraft­fahr­zeug ge­führt, Ob­wohl die fest­ge­stell­te A­tem­alko­hol­kon­zen­tra­tion 0,5 mg/l lag, wur­de ein Kraft­fahr­zeug ge­führt, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dieser Katalog wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angefertigt, um im Verkehr begangene Ordnungswidrigkeiten bundesweit einheitlich sanktionieren zu können. Die häufigste Ordnungswidrigkeit, die Kfz-Fahrer begehen, ist laut Kraftfahrt-Bundesamt die Geschwindigkeitsüberschreitung. Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 16. Der Tatbestandskatalog bezieht sich dabei auf Zuwiderhandlungen, bei denen die folgenden Gesetze im Verkehrsrecht verletzt werden: Jede Regelmissachtung, die im Tatbestandskatalog aufgeführt ist, verfügt über eine eigene Tatbestandsnummer (TBNR), wobei jede dieser Tatbestandsnummern aus sechs Ziffern besteht. Auch können die Zustände während des Transports die Gefahr, die von einigen Gütern ausgeht, bedingen.. Hinsichtlich der Verpackung und Ladungssicherung gelten strenge Regelungen, die beim Transport eingehalten werden müssen. Äußerst umfangreich ist auch der Abschnitt im Tatbestandskatalog in puncto ruhender Verkehr. Parken Sie etwa vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt und kam es deshalb zu einer Behinderung eines sich im Einsatz befindlichen Rettungsfahrzeuges, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 65 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Infos rund um den Tatbestandskatalog 2019 finden Sie im Ratgeber. Es gelten grundsätzlich Antigen- oder PCR-Tests, egal ob Gurgel- oder Stäbchentest. Many translated example sentences containing "welcher gültig ist" – English-German dictionary and search engine for English translations. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3 BKat, § 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 58.1 BKat; § 19 OWiG, Un­erlaubtes Par­ken über 15 Minuten in der zwei­ten Reihe, § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. welche Sanktionen für eine Geschwindigkeitsübertretung von rund 60 km/h drohen, hängt vor allem davon ab, ob sich der Verstoß innerorts oder außerorts ereignet hat. Der aktuelle Tatbestandskatalog umfasst 568 Seiten.Aus diesem Grund können wir ihn nicht in Gänze auf dieser Seite präsentieren. Im TBNR-Katalog finden sich viele unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten und die dafür angesetzten Sanktionen. Der Führerschein hat jetzt ein Verfallsdatum. Dieser Vertrag ist nur für Sie als Einzelperson gültig. Im Folgenden möchten wir näher auf einige Beispiele aus dem Bußgeldkatalog eingehen. Könnte jeder Polizist einfach selbst die Höhe eines Bußgeldes festlegen, würde dies bei den Betroffenen auf Unverständnis stoßen. Sie müssen dann mit Sanktionen rechnen. Außerdem sind auf diesem Dokument die jeweiligen Führerscheinklassen festgehalten, welche es dem Führerschei… Ein Befahren der Fußgängerzone ist also nur zulässig, wenn ein Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ angebracht ist. Ob Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Handyverstoß oder zu schnell gefahren – die Liste der möglichen Verkehrsverstöße ist lang. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a.2.1 BKat; § 19 OWiG, Par­ken ent­gegen der vor­geschrie­benen Fahrt­richtung in einer Einbahn­straße, Un­erlaubtes Hal­ten in der zwei­ten Reihe, § 12 Abs. Die erste Ziffer steht dabei für das Gesetz, in welchem die angeführte Ordnungswidrigkeit enthalten ist. Weiterhin spielen die Parkdauer sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für andere Verkehrsteilnehmer eine Rolle. * Hinweis: Ist die Monatsfrist bei einem rosa Rezept abgelaufen, kann das Rezept bis zu drei Monate nach Ausstellung als Privatrezept eingelöst werden … Im verkehrsrechtlichen Alltag ist eine Überprüfung von Verwarngeldern wohl … Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie keine Mängel besitzen, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit beitragen könnten. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG, § 12 Abs. O 149/16). Was gilt für E-Scooter, Segways & Co. in Fußgängerzonen? Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. In Absatz 1 heißt es: Die Fahrerlaubnis ist also eine staatliche Zulassung, welche Personen zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt. Mit dem Fahren ohne Führerschein ist eigentlich gemeint, dass ein Fahrzeugführer zwar generell die Erlaubnis hat, ein bestimmtes Kfz zu führen, das entsprechende Dokument (den Führerschein) aber gerade nicht mitführt.. Nach § 75 Nr. Alle Infos zu Gültigkeit und Umtausch-Frist! In diesem Artikel heißt es u. a.: "Baden-Württemberg beschreitet bei den Bußgeldern einen Sonderweg. Zunächst einmal sieht der Tatbestandskatalog dafür nur Verwarnungsgelder vor, sobald die HU allerdings seit mehr als 4 Monaten überfällig ist, liegen sowohl ein Bußgeld als auch 1 Punkt in Flensburg im Bereich des Möglichen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft. Es hängt also einzig davon ab, welcher Kammer-Fachorganisation der Betrieb zugehört. Im Tatbestandskatalog wird die Geschwindigkeit gemäß unserer Tabelle von der Tatbestandsnummer 103600 bis 103852 thematisiert. Wie hoch ist das Bußgeld beim Missachten des Verbots? beinhaltet. Lösung anzeigen: 445) In welche Tasche kann man nichts stecken? § 23 Abs. Nähere Angaben dazu sind im sogenannten Tatbestandskatalog zu finden. gültiger Reisepass oder Geburts-Urkunde; Staats-Bürgerschafts-Nachweis; Heirats-Urkunde (nur bei einer Namens-Änderung nach der Geburt) Melde-Bestätigung (nur, wenn der Wohnsitz nicht in Österreich ist) Personen aus Dritt-Staaten brauchen eine gültige Aufenthalts-Berechtigung Der Tatbestandskatalog geht aus der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) hervor und stellt dabei vor allem eine Zusammenfassung der Tatbestände und der Vorschriften zur Sanktionierung derselben dar. Da innerorts ein höheres Gefahrenpotenzial vorherrscht, drohen dort auch höhere Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 53.1 BKat; § 19 OWiG, § 12 Abs. Diese besteht aus sechs Ziffern. Dazu verpflichtet sie die Preis­angaben­ver­ordnung. Führt diese Ordnungswidrigkeit zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 150 bzw. Oftmals kommt es jedoch vor, dass Verkehrsteilnehmer gegen diese Regeln verstoßen. Muss der Tatbestandskatalog geändert werden? E-Scooter dürfen nur auf Radfahrwegen oder auf der Fahrbahn gefahren werden. Anschließend haben wir uns einige der Zuwiderhandlungen aus dem Tatbestandskatalog genauer betrachtet und erklären Ihnen, wonach sich die Höhe der Sanktionen im Detail richtet, sollten Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. den Antrag auf Beantwortung der Fragen habe ich aufgrund unklarer und widersprüchlicher Veröffentlichungen zu dem Thema sowie aktuell wegen eines Artikels im Schwäbischen Tagblatt von heute - 03.08.2020 - gestellt. Doch wie viele Punkte und welches Bußgeld werden beim Fahren ohne Zulassung fällig?. Welcher KV im Einzelfall anzuwenden ist, geht daraus hervor, welche Gewerbeberechtigung das Unternehmen besitzt bzw. Schließlich würde schnell Chaos auf den Straßen herrschen, würde jeder so fahren bzw. Eine Ausnahme gilt hier nur für Linienbusse, welche von einer Haltestelle abfahren. Eine Übersicht möglicher Verstöße bietet die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers. Ist der TÜV Ihres Fahrzeugs abgelaufen, das Fahrzeug wird aber dennoch im Straßenverkehr geführt, drohen ebenfalls Sanktionen. Sie erhalten diese Kataloge bei den ortsansässigen Büchereien, Druckereien, Automobilclubs und/oder im Verkehrsblatt-Verlag. 1 BKatV, § 3 Abs. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Dabei kann es sich um Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote handeln. Daraufhin wollte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die … 3, § 1 Abs. Welcher Test ist gültig, wenn ich zum Friseur will - und welchen Coronatest brauche ich? 1c, § 49 StVO; § 24 StVG; 247 BKat, § 29 Abs. Bei unserem Beispiel der verbotenen Nutzung eines Handys lässt sich aus dem Tatbestandskatalog entnehmen, dass es sich um einen A-Verstoß handelt, auf den außerdem 1 Punkt in Flensburg, ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und kein Fahrverbot folgen. Brummifahrer müssen aufgrund des höheren Unfallrisikos, welches Lkw aufgrund ihrer Größe und Länge mit sich bringen, ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Unbegrenzt gültig** Ausnahme: Hat der Arzt ein verschrei-bungspflichtiges Arzneimittel verordnet, ist das Rezept maximal 3 Monate gültig. Januar 2002 in Kraft getreten. Die drohenden Sanktionen sind an dieser Stelle abhängig davon, wie lange Sie die entsprechenden Fristen überzogen und Ihr Kfz nicht beim TÜV vorgeführt haben. Handlung ist zu sagen, dass ein Antrag eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, welcher durch das Ausfüllen des Bestellscheines noch nicht in den Machtbereich von S gelangt (Zugangsprinzip) und deshalb kein Antrag ist. Daran schließt sich die Auflistung der verschiedenen Tatbestände an. Verstöße gegen FeV, StVZO, StVG oder StVO können ein Bußgeld nach sich ziehen. Bußgeldkatalog - Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (PDF) 13. Auch die Tatsache, ob sich der Tempoverstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften abspielte, ist von Bedeutung. Und gibt es Ausnahmen? Wie ist der Tatbestandskatalog aufgebaut? Die Tatbestände werden durch Updates stets aktuell gehalten. Hierbei wird deutlich, dass sich die Ahndungen in der Regel nach den folgenden drei Faktoren richten: Demzufolge sieht der Tatbestandskatalog höhere Sanktionen vor, wenn Sie geparkt und nicht nur gehalten haben. 1 BKatV, § 3 Abs. Warn­drei­eck, Warn­leuch­te / Warn­blink­an­la­ge, Ein nicht zum Ver­kehr zu­ge­las­se­nes Fahr­zeug in Be­trieb ge­nom­men, O­hne die er­for­der­lichen Ge­nehmi­gung­en ein zu­las­sungs­frei­es Fahr­zeug in Be­trieb ge­nom­men, Un­fall durch Miss­ach­ten der Vor­fahrt ver­ur­sacht, Un­fall durch Miss­ach­ten der Vor­fahrt des ent­ge­gen­kom­men­den Kfz beim Ab­bie­gen ver­ur­sacht, Par­ken auf lin­kem Sei­ten­streifen / lin­ker Fahr­bahn­sei­te, Par­ken an un­über­sicht­li­cher / en­ger Stra­ßen­stelle, Par­ken we­ni­ger als 5 Me­ter hin­ter ei­ner Kreu­zung / Ein­mün­dung, Verbotswi­driges Parken und da­durch Be­hin­de­rung der Be­nutz­ung der ge­kenn­zeichne­ten Park­flä­chen, Par­ken an abge­lau­fener Park­uhr oder Par­ken oh­ne gü­ltigen Park­schein, Län­ger als 3 Stun­den par­ken an ei­ner ab­ge­lau­fe­nen Park­uhr, Die auf dem Park­schein an­ge­ge­be­ne Zeit um mehr als 3 Stun­den ü­ber­schrit­ten, Par­ken mehr als 2 Stun­den oh­ne Park­schein, Mehr als 3 Stun­den par­ken oh­ne Park­schein, Oh­ne sicht­ba­res An­brin­gen des Park­scheins mehr als 3 Stun­den im Be­reich eines Park­schein­au­to­ma­ten ge­parkt, An ei­ner nicht funk­tions­fäh­igen Park­uhr mit Park­schei­be mehr als 3 Stun­den ge­parkt, An ei­ner nicht funk­tions­fäh­igen Park­uhr oh­ne Park­scheibe mehr als 3 Stun­den ge­parkt, Oh­ne die Park­schei­be rich­tig einge­stellt zu ha­ben, mehr als 3 Stun­den an ei­ner nicht funk­tions­fäh­igen Par­kuhr ge­parkt, Ü­ber­schrei­ten der zu­läs­si­gen Höchst­park­dau­er im ein­ge­schränk­ten Hal­te­ver­bot um mehr als 3 Stun­den, Überschreiten der zuläs­sigen Höchst­parkdauer im ein­ge­schränk­ten Halte­ver­bot um mehr als 3 Stun­den und kei­ne Park­schei­be ver­wen­det, Überschreiten der zuläs­sigen Höchst­parkdauer im ein­ge­schränk­ten Halte­ver­bot um mehr als 3 Stun­den und Park­schei­be falsch ein­ge­stellt, Überschreiten der zuläs­sigen Höchst­parkdauer auf ei­nem Park­platz um mehr als 3 Stun­den, Überschreiten der zuläs­sigen Höchst­parkdauer auf ei­nem Park­platz, um mehr als 3 Stun­den oh­ne Park­schei­be zu ver­wen­den, Überschreiten der zuläs­sigen Höchst­parkdauer auf ei­nem Park­platz, um mehr als 3 Stun­den oh­ne Park­schei­be rich­tig ein­ge­stellt zu ha­ben, Überschreiten der zuläs­sigen Höchst­parkdauer in ei­ner Park­raum­be­wirt­schaf­tungs­zone um mehr als 3 Stun­den, Überschreiten der zuläs­sigen Höchst­parkdauer in ei­ner Park­raum­be­wirt­schaf­tungs­zone um mehr als 3 Stun­den und keine Park­schei­be ver­wen­det, Überschreiten der zuläs­sigen Höchst­parkdauer in ei­ner Park­raum­be­wirt­schaf­tungs­zone um mehr als 3 Stun­den und Park­schei­be falsch ein­ge­stellt, Par­ken im ein­ge­schränk­ten Hal­te­ver­bot, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken im ein­ge­schränk­ten Hal­te­ver­bot in­ner­halb ei­ner Zo­ne, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken auf oder we­niger als 5 Me­ter vor ei­nem Fuß­gänger­über­weg, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken im ab­solu­ten o­der ein­ge­schränk­ten Hal­te­ver­bot, Mehr als 1 Stun­de par­ken im ab­so­lu­ten oder einge­schränk­ten Hal­te­ver­bot, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken links ne­ben der Fahr­bahn­begren­zung, Mehr als 1 Stun­de par­ken links ne­ben der Fahr­bahnbe­gren­zung, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken auf ei­nem durch Rich­tungs­pfei­le ge­kenn­zeich­neten Fahr­bahn­teil, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken vor ei­nem An­dreas­kreuz, Mehr als 1 Stun­de par­ken vor ei­nem An­dreas­kreuz, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken im Be­reich ei­nes Ta­xistan­des, Mehr als 1 Stun­de par­ken im Be­reich ei­nes Ta­xi­stan­des, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken oh­ne Park­aus­weis im ein­ge­schränk­ten Hal­te­ver­bot, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken in­ner­halb ei­nes Kreis­ver­kehres, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken auf ei­nem Reit­weg, Be­hin­de­rung An­derer durch Par­ken innerhalb ei­ner Grenz­markie­rung ei­nes Hal­te­verbo­tes, Ver­bots­wi­driges Par­ken auf ei­nem Schutz­strei­fen für Rad­ver­kehr, Par­ken in ei­nem Ver­kehrs­be­ruhig­ten Be­reich au­ßer­halb der ge­kenn­zeich­neten Flä­che, Par­ken auf einem Park­platz, auf dem Sie nicht hät­ten par­ken dür­fen, Par­ken auf ei­nem Be­hin­der­ten­park­platz, Miss­ach­ten ei­nes Rot­lichts in Ver­bin­dung mit Gelb­licht, Un­fall in Ver­bin­dung mit ei­nem Rot­licht­ver­stoß, Mit dem Fahr­rad ei­ne ro­te Am­pel über­fah­ren, Un­fall ver­ur­sacht durch Ü­ber­fah­ren ei­ner ro­ten Am­pel mit dem Fahr­rad, Miss­ach­ten des Dau­er­licht­zeichens "rot ge­kreuz­te Schräg­bal­ke" als Rad­fah­rer, Miss­ach­ten des Dau­er­licht­zeichens "rot ge­kreuz­te Schräg­bal­ke" als Kfz-Fah­rer, Un­fall ver­ur­sacht durch miss­ach­ten des Dau­er­licht­zeichens "rot ge­kreuz­te Schräg­bal­ke" als Kfz-Fah­rer, 11-15 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), 16-20 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), 11-15 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (PKW), 1-10 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW mit Schnee­ket­ten), 11-15 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW mit Schnee­ket­ten), 1-10 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (PKW mit Schnee­ket­ten), 11-15 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (PKW mit Schnee­ket­ten), Zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht be­son­derer ört­li­cher Stra­ßen- oder Ver­kehrs­ver­hält­nis­se (Pkw), Ge­fähr­dung An­de­rer durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht be­son­de­rer ört­li­cher Stra­ßen- oder Ver­kehrs­ver­hält­nis­se, Un­fall ver­ur­sacht durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht be­son­derer ört­li­cher Stra­ßen- o­der Ver­kehrs­ver­hält­nis­se, Zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht be­son­de­rer ört­li­cher Stra­ßen- oder Ver­kehrs­ver­hält­nis­se (Ge­fahr­gut­trans­port), Ge­fähr­dung An­de­rer durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht be­son­de­rer ört­li­cher Stra­ßen- oder Ver­kehrs­ver­hält­nis­se (Ge­fahr­gut­trans­port), Un­fall ver­ur­sacht durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht be­son­de­rer ört­li­cher Stra­ßen- oder Ver­kehrs­ver­hält­nis­se (Ge­fahrgut­trans­port), Zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht be­son­derer ört­li­cher Stra­ßen- oder Ver­kehrs­ver­hält­nis­se (Kraftom­ni­bus), Ge­fähr­dung An­de­rer durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht be­son­de­rer ört­li­cher Stra­ßen- oder Ver­kehrs­ver­hält­nis­se (Kraft­om­ni­bus), Un­fall ver­ur­sacht durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht be­son­derer ört­li­cher Stra­ßen- oder Ver­kehrs­ver­hält­nis­se (Kraftom­nibus), Zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht schlech­ter Sicht- oder Wet­ter­ver­hält­nis­se (Pkw), Ge­fähr­dung An­de­rer durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht schlech­ter Sicht- oder Wet­ter­ver­hält­nis­se (Pkw), Un­fall ver­ur­sacht durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht schlech­ter Sicht- oder Wet­ter­ver­hält­nis­se (Pkw), Zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht schlech­ter Sicht- oder Wet­ter­ver­häl­tnis­se (Ge­fahr­gut­trans­port), Ge­fähr­dung An­de­rer durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht schlech­ter Sicht- oder Wet­ter­ver­hält­nis­se (Ge­fahr­gut­trans­port), Un­fall ver­ur­sacht durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht schlech­ter Sicht- oder Wet­ter­ver­hält­nis­se (Ge­fahr­gut­trans­port), Zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht schlech­ter Sicht- oder Wet­ter­ver­hält­nis­se (Kraft­om­ni­bus), Ge­fähr­dung An­de­rer durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht schlech­ter Sicht- o­der Wet­ter­ver­hält­nis­se (Kraft­om­ni­bus), Un­fall ver­ur­sacht durch zu schnel­les Fah­ren in An­be­tracht schlech­ter Sicht- oder Wet­ter­ver­hält­nis­se (Kraft­om­ni­bus), 16-20 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Lkw), 21-25 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Lkw), 16-20 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (Lkw), 21-25 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (Lkw), 21-25 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw), 26-30 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw), 31-40 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw), 41-50 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), 51-60 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), 21-25 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (Pkw), 26-30 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (Pkw), 31-40 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (Pkw), 41-50 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (PKW), 51-60 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (PKW), 16-20 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Lkw mit Schnee­ket­ten), 21-25 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Lkw mit Schnee­ket­ten), 16-20 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (Lkw mit Schnee­ket­ten), 21-25 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (Lkw mit Schnee­ket­ten), 21-25 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw mit Schnee­ket­ten), 26-30 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw mit Schnee­ket­ten), 31-40 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw mit Schnee­ket­ten), 41-50 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW mit Schnee­ket­ten), 51-60 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW mit Schnee­ket­ten), 21-25 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (Pkw mit Schnee­ket­ten), 26-30 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (Pkw mit Schnee­ket­ten), 31-40 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (Pkw mit Schnee­ket­ten), 41-50 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (PKW mit Schnee­ket­ten), 51-60 km/h zu schnell (au­ßer­orts) (PKW mit Schnee­ket­ten), Zu schnel­les Heran­fah­ren an ei­nen Bahn­ü­ber­gang (Pkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 1-10 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (andere Kfz), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 11-15 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 1-10 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 11-15 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­digkeit um 1-10 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Hal­te­stel­le war­ten­den Bus mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­digkeit um 11-15 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Hal­te­stel­le war­ten­den Bus mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 1-10 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Halte­stel­le war­ten­den Bus mit ei­n­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 11-15 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Hal­te­stel­le war­ten­den Bus mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 16-20 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (Lkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 21-25 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (Lkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 16-20 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (Lkw), Schritt­ge­schwin­dig­keitum 21-25 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (Lkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 21-25 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (Pkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 26-30 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (Pkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 31-40 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (Pkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 41-50 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus über­schrit­ten (in­ner­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­dig­keit in­ner­orts um 51-60 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (an­dere Kfz), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 21-25 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (Pkw), Schritt­ge­schwin­digkeit um 31-40 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (Pkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 41-50 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 51-60 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens rechts an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 16-20 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Halte­stelle war­ten­den Bus mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (Lkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 21-25 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Hal­te­stel­le war­ten­den Bus mit ein­ge­schal­tetem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (Lkw), Schritt­ge­schwin­digkeit um 16-20 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Hal­te­stelvle war­ten­den Bus mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (Lkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 21-25 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Halte­stelle war­ten­den Bus mit ein­geschal­tetem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (Lkw), Schritt­ge­schwin­digkeit um 21-25 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­digkeit um 26-30 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem Bus ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (Pkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 31-40 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Halte­stelle war­ten­den Bus mit ein­ge­schal­tetem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (Pkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 41-50 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Hal­te­stelle warten­den Bus mit ein­ges­chal­tetem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 51-60 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Halte­stelle war­ten­den Bus mit einge­schal­tetem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (in­ner­orts) (PKW), Schrittge­schwin­digkeit um 21-25 km/h wäh­rend des Vorbei­fahrens an einem Bus ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (Pkw), Schrittge­schwin­digkeit um 26-30 km/h wäh­rend des Vorbei­fahrens an einem Bus ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (Pkw), Schritt­ge­schwin­digkeit um 31-40 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Halte­stel­le war­ten­den Bus mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (Pkw), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 41-50 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Hal­te­stelle war­ten­den Bus mit ein­ge­schal­tetem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (PKW), Schritt­ge­schwin­dig­keit um 51-60 km/h wäh­rend des Vor­bei­fahrens an ei­nem an der Hal­te­stelle war­ten­den Bus mit ein­geschal­te­tem Warn­blink­licht ü­ber­schrit­ten (au­ßer­orts) (PKW), In ei­nem Fuß­gän­ger­bereich 1-10 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), In­ner­orts in ei­nem Fuß­gän­ger­be­reich 11-15 km/h zu schnell (PKW), In ei­nem Fuß­gän­ger­be­reich 16-20 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw), In einem Fuß­gän­ger­bereich 21-25 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), In einem Fuß­gän­ger­bereich 26-30 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), In ei­nem Fuß­gän­ger­be­reich 31-40 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw), In ei­nem Fuß­gän­ger­be­reich 41-50km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), In ei­nem Fuß­gän­ger­bereich 51-60 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), Ü­ber­schrei­ten der Schritt­ge­schwin­dig­keit in ei­nem ver­kehrs­be­ruhig­tem Be­reich, In ei­nem ver­kehrs­be­ruhig­ten Be­reich 1-10 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), In ei­nem ver­kehrs­be­ruhig­ten Be­reich 11-15 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), In ei­nem ver­kehrs­be­ruhig­ten Be­reich 16-20 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw), In ei­nem ver­kehrs­be­ruhig­ten Be­reich 21-25 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw), In ei­nem ver­kehrs­be­ruhig­ten Be­reich 26-30 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw), In ei­nem ver­kehrs­be­ruhig­ten Be­reich 31-40 km/h zu schnell (in­ner­orts) (Pkw), In ei­nem ver­kehrs­be­ruhig­ten Be­reich 41-50 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), In ei­nem ver­kehrs­be­ruhig­ten Be­reich 51-60 km/h zu schnell (in­ner­orts) (PKW), Un­fall ver­ur­sacht durch zu ge­ring­en Ab­stand auf ab­brem­sendes Au­to auf­gefah­ren, 101-130 km/h ge­fah­ren und ei­nen Ab­stand unter 5/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes ge­hal­ten (Pkw), 101-130 km/h ge­fah­ren und einen Ab­stand von unter 4/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tesge­hal­ten (Pkw), Schnel­ler als 130 km/h ge­fah­ren und ei­nen Ab­stand unter 4/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes ge­hal­ten (Pkw), Schnel­ler als 130 km/h ge­fah­ren und ei­nen Ab­stand unter 3/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes ge­halten (Pkw), 101-130 km/h ge­fah­ren und ei­nen Ab­stand unter 5/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tesge­hal­ten (Ge­fahr­gut­trans­port bzw.